Garantieleistungen

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2 Jahre Garantie innerhalb der EU

Jeder Citizen Uhr liegt beim Kauf bei einem autorisierten Partner das Citizen Garantieheft sowie die 2 Jahres Garantie Ergänzung für die EU Mitgliedsstaaten bei.
Sie erhalten von Citizen beim Mangel an einer Uhr eine kostenfreie Reparatur innerhalb dieser 2 Jahres Garantie Ergänzung, sofern die Uhr in den EU Mitgliedsstaaten erworben wurde.
Die 2 Jahres Garantie Ergänzung für die EU Mitgliedsstaaten ist nur gültig mit dem internationalen Garantieschein.

1 Jahr internationale Garantie

Citizen gewährt auf jede Uhr mit ausgefülltem Garantieschein ab Kaufdatum 1 Jahr Garantie. Die Uhr wird bei fehlerhaftem Material oder fehlerhafter Verarbeitung kostenfrei von den genannten Citizen Kundendienststellen repariert.

Garantiebedingungen

Die Garantie gilt für fehlerhaftem Material der Uhr oder fehlerhafter Verarbeitung.
Die Garantie gilt innerhalb der jeweiligen  Garantiezeit ab dem Kaufdatum.
Die Garantie wird nur gewährt von Citizen Kundendienststellen und bei vollständig ausgefüllter und abgestempelter Garantiekarte.

Durch diese Garantie werden die Ansprüche des Endvebrauchers gegen seinen Lieferanten (Fachhändler) nicht eingeschränkt. Gegen den Fachhändler steht dem privaten Endvebraucher der gesetzliche Gewährleistungsanspruch zu.

Garantieausschluss

Beachten Sie das die Garantie Reparatur nicht die folgenden Punkte einschließt:

  1. Schäden nach Ablauf der Garantiezeit
  2. Schäden durch falsche Behandlung, Umbau oder fehlerhafter Reparatur.
  3. Beschädigung durch Feuer oder andere Naturkatastrophen.
  4. Nichtvorlegen der Garantiekarte.
  5. Beschädigung von Uhrglas und Uhrband.
  6. Batterie (im Falle einer Quarzuhr)
  7. Nicht korrekt ausgefüllte Garantiekarte.

Bitte beachten Sie auch folgende Punkte:

  • Porto, Versicherung und sonstige Kosten, die gegebenenfalls zusätzlich zu den normalen Reparaturkosten im Rahmen der Garantie aufgewendet werden müssen, sind vom Eigentümer der Uhr zu tragen.
  • im Ausland gekaufte Uhren werden ebenfalls repariert. Es muss jedoch mit einer längeren Reparaturzeit als normal gerechnet werden.
  • Wir behalten uns das Recht vor, von jeglichen Verpflichtungen dieser (Reparatur-)Garantie Abstand zu nehmen, falls Eingriffe oder Beschädigungen an der Armbanduhr durch andere als von CITIZEN autorisierte Service-Dienste vorgenommen werden.
  • Bei Quarzuhren ist die erste eingesetzte Batterie bereits seit der Herstellung in Betrieb, weshalb die Lebensdauer dieser Batterie möglicherweise kürzer ist als in der Bedienungsanleitung angegeben.
  • In Großbritannien beeinträchtigt diese Garantie keines der zutreffenden, gesetzlich vorgeschriebenen Rechte eines Verbrauchers.

     

Finden Sie hier Ihre Citizen Kundendienststelle